Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der „Thermomix®-Rezepte-Plattform“ (im Folgenden „Cookidoo®“, die von der Vorwerk International & Co. KmG, Verenastrasse 39, 8832 Wollerau, Schweiz (nachfolgend „Vorwerk“) unter www.cookidoo.at zur Verfügung gestellt werden und auf welcher Nutzer digitale Rezepte (nachfolgend „Rezepte“), die auf bestimmten Thermomix®-Kochgeräten („Thermomix®-Kochgeräte“) oder mobilen Endgeräten ausgeführt bzw. angezeigt werden sowie weitere koch- und Thermomix®-bezogene Inhalte und Dienste (derartige Inhalte und Rezepte werden nachfolgend „Inhalte“ genannt, entsprechende Dienste nachfolgend „Dienste“) abonnieren können. Der Zugriff auf Cookidoo® erfolgt über die Website oder, sofern im Wohnsitzland des Nutzers angeboten, über die mobile Vorwerk App „Cookidoo“ (nachfolgend „App“). Diese Nutzungsbedingungen regeln sämtliche Vereinbarungen, die zwischen Vorwerk und dem Nutzer (im Folgenden der „Nutzer“, beide im Folgenden „Parteien“ genannt) im Zusammenhang mit Cookidoo® und der App getroffen werden.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für jeden Zugriff und jede Nutzung von Cookidoo®, einschließlich des bloßen Zugriffs auf die Webseite, kostenpflichtige Abonnements (im Folgenden „Kostenpflichtige Abonnements“) und für den Nutzer kostenlose Abonnements, wie z.B. Probezeiträume oder kostenlose Nutzungszeiträume, die dem Nutzer über Gutscheine zur Verfügung gestellt werden können (im Folgenden „Kostenlose Abonnements“, kostenpflichtige und kostenlose Abonnements im Folgenden „Cookidoo®-Abonnements“). Vorwerk kann verschiedene Modelle von Cookidoo®-Abonnements anbieten („Abonnementmodelle”). Die Abonnementmodelle können unterschiedliche Dienste und Cookidoo®-Funktionen beinhalten. Die Abonnementmodelle werden auf Cookidoo® beschrieben. Vorwerk behält sich das Recht vor, individuelle Abonnementmodelle anzubieten.
1.1.1 Die Nutzung von Cookidoo® ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Vorwerk behält sich das Recht vor, bestimmte Inhalte auch nicht registrierten Nutzern zur Verfügung zu stellen, wie etwa Rezeptvorschauen; die Verfügbarkeit solcher Inhalte liegt im alleinigen Ermessen von Vorwerk.
1.1.2 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben zu machen. Sollten die Nutzerdaten unrichtig oder unvollständig sein oder werden, ist der Nutzer verpflichtet, diese Daten zu aktualisieren.
1.1.3 Der Nutzer verpflichtet sich, die für den Zugang zu Cookidoo® verwendeten Zugangsdaten („Zugangsdaten“) geheim zu halten. Darüber hinaus ist der Nutzer generell für alle Aktivitäten verantwortlich, die als Folge eines Verstoßes gegen das Vorgenannte unter dem eigenen Konto stattfinden.
1.1.4 Andere Mitglieder des Haushalts des Nutzers können Thermomix® benutzen, auch wenn diese Mitglieder auf das Cookidoo®-Konto über Thermomix® zugreifen. Die Verpflichtungen aus Abschnitt 1.1.3 und aus anderen Abschnitten dieser Nutzungsbedingungen gelten für Nutzer auch dann, wenn andere Mitglieder des Haushalts den Zugang zu Cookidoo® des jeweiligen Nutzers nutzen.
1.1.5 Der Nutzer darf nicht mehrere Cookidoo®-Konten anlegen.
1.1.6 Der Nutzer ist verpflichtet, Vorwerk unverzüglich über jede unbefugte Nutzung des Cookidoo®-Kontos oder sonstige Sicherheitsverletzungen, von denen der Nutzer Kenntnis erlangt, zu informieren.
1.1.7 Der Nutzer kann nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die Inhalte und Dienste für einen begrenzten Zeitraum in Form eines Cookidoo®-Abonnements abonnieren. Der jeweilige Preis für Kostenpflichtige Abonnements wird dem Nutzer im Voraus angezeigt.
1.1.8 Sofern Rezepte für bestimmte Thermomix®-Kochgeräte konzipiert wurden, können und dürfen solche Rezepte nur mit den angegebenen Geräten und nicht mit anderen Thermomix® -Kochgeräten verwendet werden.
1.1.9 Der Nutzer ist nicht befugt:
(i) technische Beschränkungen von Cookidoo®, der Inhalte oder der App zu umgehen;
(ii) Cookidoo® oder die App zu hacken oder zu modifizieren;
(iii) Inhalte, insbesondere die Rezepte, zu verändern, es sei denn, Vorwerk hat dies ausdrücklich erlaubt;
(iv) Cookidoo® oder die App für einen Zweck zu verwenden, der gesetzlich oder nach diesen Nutzungsbedingungen untersagt ist, oder Cookidoo® in einer Weise zu verwenden, welche die Infrastruktur hinter Cookidoo® und der App beschädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen könnte.
1.1.10 Vorwerk behält sich das Recht vor, die Bereitstellung der Infrastruktur hinter Cookidoo® und der App einzustellen, dies jedoch nicht vor Beendigung eines laufenden Cookidoo®-Abonnements. Vorwerk wird den Nutzer über eine solche Einstellung per E-Mail an die vom Nutzer angegebene Adresse informieren.
1.2.1 Jene Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen, die sich auf die App beziehen, einschließlich dieses Abschnitts 1.2, gelten nur, wenn die App im Wohnsitzland des Nutzers verfügbar ist.
1.2.2 Der Nutzer kann die App von einem Store für mobile Apps („App Store“) beziehen, der von einem Dritten angeboten wird. Falls die App nicht kostenlos angeboten wird, wird dem Nutzer vorab der Kaufpreis für die App angezeigt. Entscheidet sich der Nutzer für den Kauf der App, muss der Nutzer den Kauf über eine entsprechende Funktion im App Store bestätigen.
1.2.3 Jegliche Vereinbarung in Bezug auf die Bereitstellung der App (z. B. in Form eines Kaufs oder kostenlos), ist eine separate Vereinbarung, die nicht von diesen Nutzungsbedingungen geregelt wird.
1.2.4 Einige Funktionen der App setzen eine aktive Internetverbindung des Mobilgeräts voraus, d.h. einzelne Funktionen können ohne aktive Internetverbindung nicht genutzt werden. Im Zusammenhang mit der Nutzung solcher Funktionen der App über das Internet können abhängig vom Mobilfunkvertrag des Nutzers zusätzliche Kosten entstehen.
1.2.5 Die Nutzung der App erfordert ein kompatibles Smartphone oder ein anderes kompatibles Gerät.
1.3.1 Die Inhalte, insbesondere die Rezepte, aber auch weitere Inhalte wie Bilder und Videos, sowie die App sind urheberrechtlich geschützt.
1.3.2 Vorwerk räumt dem Nutzer hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Inhalt und die App für die nach diesen Nutzungsbedingungen zulässigen Zwecken zu nutzen („Nutzungsrecht“). Der Nutzer darf den Inhalt und die App nur auf den dafür vorgesehenen Geräten herunterladen und nutzen. Dieses Nutzungsrecht berechtigt den Nutzer nicht dazu, die Bereitstellung bestimmter Rezepte und anderer bestimmter Inhalte zu verlangen.
1.3.3 Vorwerk behält sich das Recht vor, die Bereitstellung von kleineren Teilen der Inhalte, insbesondere von bestimmten Rezepten, einzustellen. Vorbehaltlich des Abschnitts 3.3.4, Vorwerk wird von diesem Recht nur insoweit Gebrauch machen, als die Einstellung dem Nutzer zumutbar ist, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Darüber hinaus erfolgt eine solche Einstellung nur, wenn Umstände eintreten, die nicht vom Willen von Vorwerk abhängig sind. Gründe, die zur Einstellung von Teilen des Inhalts führen können, sind unter anderem die Anpassung an neue Entwicklungen (insbesondere im Hinblick auf die gerätebezogenen Inhalte), die Verbesserung des bestehenden Inhalts, die Einhaltung von Änderungen des zwingenden Rechts oder Sicherheitsgründe. Eine wesentliche Vertragspflicht von Vorwerk im Sinne des Abschnitts 6.1.3 wird durch solche Einstellung jedoch nicht berührt. Es wird immer reichlich Rezepte auf Cookidoo® geben.
1.3.4 Der Nutzer darf Inhalte und die App nur insoweit vervielfältigen, als dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Der Nutzer darf die Inhalte oder die App nicht an Dritte vermieten oder diesen anderweitig überlassen.
1.3.5 Der Inhalt und die App dürfen vom Nutzer für eigene, nicht-kommerzielle Zwecke und nur in dem nach diesen Nutzungsbedingungen zulässigen Umfang genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung der Inhalte und der App bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vorwerk. Weder die Inhalte noch die App dürfen verkauft, vermietet, an Dritte geleast, oder sonst kopiert oder anderweitig vervielfältigt werden, es sei denn, Vorwerk hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3.6 Jede unberechtigte Nutzung ist nicht gestattet. Solche unberechtigte Nutzung umfasst unter anderem das Herunterladen von Inhalten mit anderen technischen Mitteln als den auf Cookidoo® zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mitteln, die Vervielfältigung der Inhalte oder der App über den zulässigen Rahmen der Abschnitte 1.3.4 und 1.3.5 hinaus, sowie jede Übertragung der Inhalte oder der App an Dritte.
2.0.1 Für die Nutzung des Dienstes „Kundenrezepte” (wie in Abschnitt 2.1.1 unten definiert und auf der Plattform als “Meine Kreationen“ bezeichnet) gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts 2 zusätzlich zu den sonstigen Abschnitten dieser Nutzungsbedingungen, soweit diese Funktion Teil des Abonnementmodells des Nutzers ist.
2.1.1 Zusätzlich zu den (von Vorwerk zur Verfügung gestellten) Rezepten kann der Nutzer im Bereich Kundenrezepte von Cookidoo® eigene Rezepte erstellen, die aus Rezepttexten, ergänzenden Texten, Fotos und sonstigen Inhalten bestehen können (im Folgenden „Selbst erstellte Rezepte“). Der Nutzer kann dem Cookidoo®-Konto auch Rezepte hinzufügen, indem er über die Importfunktion Rezepttexte und Fotos von fremden Websites (nachfolgend „Importierte Rezepte“) oder von Cookidoo® („Anpassbare Vorwerk Rezepte“) importiert. Selbst erstellte Rezepte, Anpassbare Vorwerk Rezepte und Importierte Rezepte werden im Folgenden gemeinsam als „Kundenrezepte“ bezeichnet.
2.1.2 Sofern vom Abonnementmodell des Nutzers umfasst, stellt Vorwerk dem Nutzer die technische Möglichkeit zur Verfügung, eigene Kundenrezepte mit einer im Abonnementmodell des Nutzers festgelegten Anzahl von persönlichen Kontakten zu teilen bzw. von persönlichen Kontakten geteilte Kundenrezepte zu empfangen (im Folgenden: „Teilen von Kundenrezepten“ und „Geteilte Kundenrezepte“).
2.1.3 Darüber hinaus und sofern vom Abonnementmodell des Nutzers umfasst, können bestimmte Nutzer Kundenrezepte allen anderen Nutzern auf Cookidoo® öffentlich zugänglich machen („Veröffentlichen“) (im Folgenden „Veröffentlichung von Kundenrezepten“ und „Veröffentlichte Kundenrezepte“). Die Veröffentlichung von Kundenrezepten kann weiteren Bedingungen unterliegen.
2.2.1 Der Nutzer, der Kundenrezepte erstellt, importiert oder modifiziert, ist für diese voll verantwortlich, insbesondere hinsichtlich ihres Inhalts und des Vorliegens ausreichender Nutzungsrechte. Der Nutzer ist für Kundenrezepte auch hinsichtlich der Sicherheit und des beabsichtigten Gebrauchs von Thermomix®-Kochgeräten bei der Verwendung von Kundenrezepten voll verantwortlich. Der Nutzer ist in diesem Zusammenhang insbesondere für die Einhaltung der von Vorwerk für das jeweilige Thermomix®-Kochgerät des Nutzers veröffentlichten allgemeinen Gebrauchs- und Sicherheitshinweise verantwortlich. Ungeachtet dessen kann Vorwerk von den Nutzern verlangen, dass sie den Besitz der Nutzungsrechte und die Einhaltung dieser Hinweise auf der Plattform ausdrücklich bestätigen.
2.2.2 Kundenrezepte werden nicht von Vorwerk, sondern von anderen Nutzern oder Dritten bereitgestellt. Daher ist bei der Verwendung dieser Kundenrezepte ein angemessenes Maß an Vorsicht geboten. Unbeschadet des Abschnitts 4 und soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Vorwerk keine Haftung oder Gewährleistung für den Inhalt und die Zulässigkeit der Kundenrezepte.
2.2.3 Die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Vorwerk bezüglich der Kundenrezepte beschränken sich darauf, die Plattform zu betreiben und als reiner Hosting-Provider zu fungieren, der den Nutzern die Nutzung und den Austausch von Kundenrezepten ermöglicht. Unbeschadet der Abschnitte 2.2.1, 2.4 und 4.1 weiter unten, behält sich Vorwerk jedoch das Recht vor, Maßnahmen nach Abschnitt 4.2 zu ergreifen.
2.3.1 Mit der Erstellung und dem Import von Kundenrezepten räumt der Nutzer Vorwerk die jeweils erforderlichen Rechte an diesen (im Folgenden „Nutzungsrechte“) ein. Die Nutzungsrechte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf den jeweils vom Nutzer bezeichneten Nutzungsumfang beschränkt (vgl. unten Abschnitt 2.3.2), nicht-exklusiv, räumlich unbeschränkt eingeräumt, können von Vorwerk an Dritte übertragen oder unterlizenziert werden, soweit dies zum Betrieb von Cookidoo® erforderlich ist (insbesondere an verbundene Unternehmen von Vorwerk), und sind unentgeltlich. Sie sind zeitlich unbegrenzt und werden daher nicht zusammen mit einer Beendigung des Cookidoo®-Abonnements gekündigt, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2.3.2 Die Nutzungsrechte umfassen, soweit nichts anderes bestimmt ist, im Rahmen des jeweiligen, nachfolgend definierten Nutzungsumfangs insbesondere das Recht, das Kundenrezept zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, technisch oder redaktionell zu bearbeiten und durch Bild- und Tonträger wiederzugeben. Sollten neue technische Möglichkeiten zur Nutzung des Kundenrezeptes bekannt werden, erstrecken sich die Nutzungsrechte auch auf diese. Enthält das Kundenrezept den Namen oder andere personenbezogene Daten des Nutzers, so erstrecken sich die Nutzungsrechte auch auf diese. Der Umfang der Nutzungsrechte bezieht sich auf den folgenden Nutzungsumfang des Nutzers (im Folgenden „Nutzungsumfang“):
(i) Wenn ein Nutzer ein Kundenrezept zu seinem Cookidoo®-Konto hinzufügt, erstrecken sich die Nutzungsrechte auf das Cookidoo®-Konto des Nutzers, in dem das Kundenrezept gespeichert (vervielfältigt), verbreitet, zugänglich gemacht, gesendet usw. werden darf. Insoweit erlöschen die Nutzungsrechte ausschließlich mit der Beendigung des Abonnements des Nutzers.
(ii) Wenn ein Nutzer ein Kundenrezept teilt (Geteilte Kundenrezepte), erstrecken sich die Nutzungsrechte auch auf die Cookidoo®-Konten derjenigen Nutzer, mit denen das Kundenrezept geteilt wurde. Darüber hinaus räumt der Nutzer diesen anderen Nutzern Nutzungsrechte an dem Geteilten Kundenrezept in dem in Abschnitt 1.3 genannten Umfang ein. Die Laufzeit dieser Nutzungsrechte ist unabhängig vom Cookidoo®-Abonnement des Nutzers; Vorwerk kann daher den Empfängern solcher Kundenrezepte auch nach einer Beendigung des Cookidoo®-Abonnements des Nutzers weiterhin Zugang zu diesen Kundenrezepten gewähren.
(iii) Wenn ein Nutzer ein Kundenrezept für alle anderen Nutzer auf Cookidoo® veröffentlicht (Veröffentlichung von Kundenrezepten), gilt Abschnitt (ii) entsprechend, erfasst jedoch die Cookidoo®-Konten aller anderen bestehenden und zukünftigen Nutzer. Darüber hinaus ist Vorwerk berechtigt, ein solches Kundenrezept zur Bewerbung von und Werbung für Cookidoo® zu nutzen und Dritten, z. B. Werbeagenturen, entsprechende Lizenzen für diese Zwecke zu erteilen.
2.4.1 Der Nutzer sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte zur Einräumung der Nutzungsrechte gemäß vorstehendem Abschnitt 2.3 verfügt und dass diese Rechteeinräumung weder gegen geltendes Recht verstößt noch die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt. Darüber hinaus haftet der Nutzer für alle Verstöße gegen die in den Abschnitten 2.2.1 und 4.1 genannten Pflichten und Verantwortlichkeiten.
2.4.2 Ungeachtet seiner Rechte nach geltendem Recht ist Vorwerk berechtigt, jedes Kundenrezept, das gegen die Pflichten des Nutzers nach den vorstehenden Abschnitten 1.1, 2.2.1, und 2.3 verstößt, nach Maßgabe des Abschnitts 4.2.5 herunterzunehmen und zu sperren; ferner kann Vorwerk das Konto des Nutzers gemäß den Abschnitten 4.2.5 und 4.2.10 mit sofortiger Wirkung sperren und das Cookidoo®-Abonnement des Nutzers gemäß Abschnitt 3.4.9 kündigen.
3.1.1 Der Nutzer kann die auf Cookidoo® angebotenen Inhalte und Dienste abonnieren.
3.1.2 Die Hauptmerkmale der Abonnementmodelle und der Cookidoo®-Funktionen, die in dem Wohnsitzland des Nutzers angeboten werden, einschließlich des Preises, sind auf der Beschreibungsseite des jeweiligen Abonnementmodells aufgeführt.
3.1.3 Der Nutzer wählt zu Beginn des Bestellvorgangs das gewünschte Abonnementmodell aus.
3.1.4 Im Falle eines Kostenpflichtigen Abonnements nimmt der Nutzer durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ das rechtsverbindliche Angebot von Vorwerk in Bezug auf das Cookidoo®-Abonnement an. Der Vertrag kommt unmittelbar nach dem Klick des Nutzers auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ zustande und wird wirksam. Der Nutzer erhält eine Bestätigung des Vertragsabschlusses per E-Mail.
3.2.1 Im Falle eines Kostenpflichtigen Abonnements wird der Nutzer den vereinbarten Preis an Vorwerk zahlen.
3.2.2 Alle ausgewiesenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile, mit Ausnahme eventuell anfallender zusätzlicher Kreditkartengebühren, die von Dritten, wie z. B. Zahlungsanbietern, erhoben und von Vorwerk nicht in Rechnung gestellt werden. Der Nutzer kann sich bei dem jeweiligen Dritten über die anfallenden Kreditkartengebühren informieren.
3.2.3 Die Zahlung für ein Cookidoo®-Abonnement wird am ersten Tag des jeweiligen Abonnementzeitraums, wie im Abonnementmodell angegeben, fällig. Bei Cookidoo®-Abonnements mit unbegrenzter Laufzeit ist die Zahlung bis zum ersten Tag des jeweiligen Zahlungszeitraums, wie im Abonnementmodell angegeben, fällig. Einmalige Zahlungen sind mit Vertragsschluss fällig.
3.2.4 Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Nutzer vor jeder Bestellung mitgeteilt. Vorwerk bietet dem Nutzer an, per Kredit- oder Debitkarte (Master Card oder Visa) oder mit zusätzlichen Zahlungsmethoden zu bezahlen, wenn diese auf Cookidoo® angeführt sind.
3.2.5 Vorwerk behält sich das Recht vor, eine Möglichkeit zur Bezahlung von Cookidoo®-Abonnements durch Prepaid-Gutscheine anzubieten. Prepaid-Gutscheine sind Gutscheine, die Kunden z. B. bei Vorwerk oder bei Händlern kaufen können. Kunden können die Gutscheine auf der lokalen Cookidoo®-Website des Landes einlösen, in dem sie die Gutscheine erworben haben. Wenn keine lokale Cookidoo®-Website für dieses Land existiert, können Kunden die Prepaid-Gutscheine auf der internationalen Cookidoo®-Website einlösen. Der Verkauf solcher Prepaid-Gutscheine kann den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Verkäufers unterliegen.
3.3.1 Im Falle eines Kostenpflichtigen Abonnements wird das Cookidoo®-Abonnement nach der Bezahlung durch den Nutzer aktiviert. Wenn der Zahlungsvorgang fehlschlägt, kann Vorwerk erneut versuchen, die Zahlungen auf dem vereinbarten Weg einzuziehen. Bei überfälligen Zahlungen wird Vorwerk den Nutzer benachrichtigen und kann das Kostenpflichtige Abonnement kündigen.
3.3.2 Im Falle eines Kostenlosen Abonnements wird das Cookidoo®-Abonnement aktiviert, nachdem der Nutzer den Registrierungsprozess auf Cookidoo® erfolgreich abgeschlossen hat.
3.3.3 Die Einlösung von Gutscheinen für Kostenlose Abonnements kann zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die dem Nutzer spätestens bei der Bereitstellung des Gutscheins mitgeteilt werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den zusätzlichen Bedingungen und diesen Nutzungsbedingungen haben die zusätzlichen Bedingungen Vorrang.
3.3.4 Vorwerk ist für bestimmte Cookidoo®-Funktionen an spezifische Partner und Drittanbieter („Partner”) angewiesen. Vorwerk kann diese Funktionen ohne den entsprechenden Partner nicht anbieten. Dies kann dazu führen, dass Vorwerk die betroffenen Funktionen nicht bereitstellen kann, wenn die Leistungen des Partners nicht verfügbar sind
(i) vorübergehend, insbesondere aufgrund von Ausfallzeiten, technischen Problemen oder höherer Gewalt; oder
(ii) dauerhaft, insbesondere wenn ein Partner seine Leistungen einstellt.
3.3.5 Vor dem Hintergrund des Abschnitts 3.3.4 behält sich Vorwerk im Falle des Abschnitts 3.3.4 Satz 3 das Recht vor, die betroffenen Funktionen vorübergehend oder dauerhaft einzustellen.
3.3.6 Vorwerk behält sich das Recht vor die Funktionen von Cookidoo® zu ändern, wenn ein triftiger Grund für eine solche Änderung vorliegt, z.B. wenn die Änderung zur Anpassung von Cookidoo® an eine neue technische Umgebung oder zur Anpassung an eine erhöhte Nutzeranzahl oder aus anderen wichtigen betrieblichen Gründen erforderlich ist.
3.4.1 Der Nutzer kann die abonnierten Inhalte während der Laufzeit des Cookidoo®-Abonnements nutzen, es sei denn, das Konto des Nutzers wurde gemäß den Abschnitten 4.2.5, 4.2.9, 4.2.10, 4.2.12 and 4.2.13 dieser Nutzungsbedingungen deaktiviert. Nach Beendigung des Cookidoo®-Abonnements stehen die abonnierten Inhalte dem Nutzer nicht mehr zur Verfügung.
3.4.2 Im Falle eines Kostenpflichtigen Abonnements hat das Cookidoo®-Abonnement eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, beginnend mit seiner Aktivierung, sofern nicht anders vereinbart. Vorwerk behält sich das Recht vor, zusätzlich eine Mindestlaufzeit von 30 Tagen oder eine andere Mindestlaufzeit anzubieten, sofern nicht anders vereinbart. In diesem Fall hat der Nutzer die freie Wahl zwischen den angebotenen Mindestlaufzeiten.
3.4.3 Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich ein Kostenpflichtiges Abonnement am Ende der jeweiligen Mindestlaufzeit automatisch um weitere Laufzeiten, die jeweils der Mindestlaufzeit entsprechen, sofern keine Partei das Kostenpflichtige Abonnement gemäß Abschnitt 3.4.7 kündigt. Der Nutzer erhält eine Woche vor der Verlängerung eines 30-Tage-Abonnements (sofern einschlägig) bzw. 30 Tage vor der Verlängerung des Jahresabonnements eine Erinnerungs-E-Mail über die bevorstehende Verlängerung. In dieser Erinnerungs-E-Mail wird Vorwerk den Nutzer unter anderem noch einmal auf die Bedeutung der Nichtvornahme der Kündigung des laufenden Kostenpflichtigen Abonnements vor der Verlängerung hinweisen.
3.4.4 Die Verlängerung des Kostenpflichtigen Abonnements gemäß Abschnitt 3.4.3 hat kein zusätzliches Widerrufsrecht zur Folge. Das in Abschnitt 5.2 genannte Widerrufsrecht gilt nur für den erstmaligen Vertragsschluss.
3.4.5 Ein Kostenloses Abonnement endet am Ende des angegebenen Zeitraums, wenn kein Kostenpflichtiges Abonnement vereinbart wurde. Andernfalls schließt sich an ein Kostenloses Abonnement ein Kostenpflichtiges Abonnement an. Im Falle eines bestehenden Kostenpflichtigen Abonnements kann ein Kostenloses Abonnement jedoch die Laufzeit eines Kostenpflichtigen Abonnements verlängern, ohne dass eine zusätzliche Vergütung für diese Verlängerung anfällt.
3.4.6 Im Falle einer Beendigung der Bereitstellung von Cookidoo®, wie in Abschnitt 1.1.10 dieser Nutzungsbedingungen erwähnt, findet keine automatische Verlängerung statt. Der Nutzer erhält dann eine Benachrichtigungs-E-Mail über die bevorstehende Beendigung und Einstellung von Cookidoo®.
3.4.7 Jede Partei kann das Cookidoo®-Abonnement jederzeit mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen.
3.4.8 Der Nutzer kann jedes Cookidoo®-Abonnement, einschließlich Kostenpflichtiger Abonnements, direkt über Cookidoo® kündigen. Eine Kündigung ist auch über den Cookidoo®-Kundenservice über die Kontaktdaten auf Cookidoo® möglich.
3.4.9 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
4.1.0.1 Die nachfolgenden Inhalte sind auf Cookidoo® verboten („Verbotene Inhalte”):
(i) Inhalte, die persönliche Beleidigungen, Diskriminierung, Verleumdung, vulgäre, sexuelle und obszöne Sprache, Bilder oder sonstige Ausdrucksformen oder Grafiken, die andere Menschen verletzen können, enthalten;
(ii) Inhalte, die irreführend, diskriminierend oder betrügerisch sind (z.B. unrichtige Inhalte (wenn Fakten angegeben sind));
(iii) Spam, d.h. Inhalt, der mehrfach identisch gepostet wurden;
(iv) Viren, bösartige Codes, Software, Skripte, Dateien und andere Mechanismen/Techniken, die geeignet sind, Cookidoo® oder ihre Nutzer, deren Geräte/verwendete Software auszuspionieren, anzugreifen, lahmzulegen oder anderweitig zu beeinträchtigen oder zu einer solchen Beeinträchtigung Beihilfe zu leisten;
(v) Verletzungen der Thermomix® oder Cookidoo® Zeichen, Marken, oder eines mit Vorwerk verbundenen Produkts, oder der Rechte oder vertraglichen Beschränkungen gegenüber sonstigen Dritten. Insbesondere hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass die Kundenrezepte nicht gegen die Nutzungsbedingungen von Webseiten Dritter verstoßen.
(vi) Verkaufs- oder Vorführangebote oder versteckte Werbung für eine Dienstleistung oder ein Produkt. Es ist insbesondere nicht gestattet externe Seiten zu diesem Zweck zu verlinken;
(vii) Rezepte, die Zutaten oder Anweisungen enthalten, die dem Nutzer, oder anderen Nutzern, den Thermomix®-Kochgeräten oder der Gesundheit oder dem Eigentum Dritter Schaden zufügen können;
(viii) nicht zusammenhängende Inhalte (z.B. Rezepte, die andere Inhalte als Kochrezepte für Speisen und Getränke für den menschlichen Verzehr enthalten (mit Anweisungen und Tipps zu Zutaten und deren Zubereitung) sowie ein Foto des jeweiligen Gerichts);
(ix) Inhalte, die Anleitungen z.B. zur Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, ordentlichen Vertriebswegen, oder zum verbotenen Teilen von Konten, Hinweise auf Preisfehler o.ä. oder Links zu externen Rezepten enthalten;
(x) Inhalte, die sexuell explizite Inhalte, Gewalt oder jede Art illegaler Aktivitäten fördern;
(xi) Inhalte, die gegen das geltende Recht verstoßen, z.B. terroristische Inhalte, gegen das Verbraucher- oder Jugendschutzrecht verstoßende Inhalte, Urheberrechtverletzungen, rechtswidriges, nicht einvernehmliches Teilen von privaten Bildern;
(xii) Inhalte, die gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen;
(xiii) Links, die zu den vorstehend beschriebenen Inhalten führen.
4.2.1 Zur Durchsetzung der Regeln gemäß Abschnitt 4.1, kann Vorwerk die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen ergreifen.
4.2.2 Unmittelbar nach der Veröffentlichung können Inhalte automatisch durch intelligente Filter regelbasiert geprüft werden. Diese intelligenten Filter zielen darauf ab, Verbotene Inhalte zu erkennen. Wenn die Filter Inhalte erkennen, die eine sehr hohe Bedrohung oder einen offensichtlichen Verstoß darstellen, können die betroffenen Inhalte ausgeblendet werden. Werden Inhalte, die von ein und demselben Nutzer hochgeladen wurden, wiederholt gelöscht, kann der Nutzer nach einer vorherigen Abmahnung automatisch gesperrt werden. Darüber hinaus kann der Inhalt manuell von einem Moderator überprüft werden, um eine benutzerfreundliche Umgebung zu gewährleisten.
4.2.3 Inhalte werden auch dann von einem Moderator von Vorwerk manuell überprüft, wenn der Inhalt von einem Nutzer („Meldende Person”) über die Flaggenfunktion oder andere Meldetools gemeldet wurde. Nach dem Absenden der Meldung erhält die Meldende Person eine Bestätigung über den Erhalt der Meldung, wenn die Meldung elektronische Kontaktinformationen enthält, und der Inhalt ist für die Meldende Person nicht mehr sichtbar, kann aber noch anderen Nutzern angezeigt werden, bis er aufgrund einer Inhaltsmoderation entfernt wird. Falls die Meldende Person Inhalte gemeldet hat, die als rechtswidrige Inhalte eingestuft werden, wird er/sie über die Entscheidung von Vorwerk in Bezug auf die Informationen, auf die sich die Meldung bezieht, informiert, und Vorwerk informiert über die Möglichkeiten, gegen diese Entscheidung Rechtsbehelf einzulegen.
4.2.4 Die Moderatoren können auch manuell nach Verbotenen Inhalten suchen.
4.2.5 Vorwerk ist bemüht eine benutzerfreundliche Umgebung auf Cookidoo® zu schaffen. Daher kann Vorwerk geeignete Maßnahmen gegen Verbotene Inhalte ergreifen. Dazu gehören:
(i) Entfernung der Inhalte;
(ii) vorübergehende Sperrung der Nutzer für eine oder mehrere Funktionen des Diensts (Time-out);
(iii) dauerhafte Sperrung der Nutzer für eine oder mehrere Funktionen des Diensts (Ban).
4.2.6 Vorwerk entscheidet frei von Willkür und objektiv auf Grundlage der ihr zu dem jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen, ob ein Inhalt zu den nach Abschnitt 4.1 verbotenen Inhalten gehört.
4.2.7 Maßnahmen, welche Vorwerk gegen Verbotene Inhalte ergreift, hängen primär von der Art (z.B. Straftat), dem Schweregrad (z.B. Androhung von Tod oder Gewalt), der Häufigkeit (bezogen auf die Gesamtzahl der einzelnen Informationen und bezogen auf einen bestimmten Zeitraum), den Folgen (z.B. ob ein anderer Nutzer geschädigt oder gestört wurde, wie viele andere Nutzer oder ob marginalisierte Gruppen betroffen waren), sowie der Absicht des handelnden Nutzers, soweit diese erkennbar ist, ab. Vorwerk wird in objektiver, nichtdiskriminierender und verhältnismäßiger Weise handeln und dabei die Rechte und berechtigten Interessen aller Beteiligten gebührend berücksichtigen.
4.2.8 Wenn jedoch Vorwerk Verbotene Inhalte identifiziert, werden diese ausnahmslos gelöscht, da Vorwerk nur so sicherstellen kann, dass andere Nutzer Verbotene Inhalte nicht wahrnehmen können.
4.2.9 Bei schwerwiegenden oder mehrfachen Verstößen gegen geltendes Recht oder gegen diese Nutzungsbedingungen kann Vorwerk nach vorheriger Abmahnung auch eine Sperrung (in der Regel für mehrere Tage) verhängen, deren Dauer sich nach der Schwere und Häufigkeit der Verstöße richtet. Je nach den vorgenannten Kriterien kann sich die Sperrung auf eine oder mehrere Funktionen oder auf den gesamten Cookidoo®-Dienst beziehen.
4.2.10 Eine dauerhafte Sperrung (einschließlich der Sperrung jeder weiteren Registrierung oder Cookidoo®-Kontos) ist ein Ausnahmefall und kommt nur nach vorheriger Abmahnung und bei besonders schwerwiegenden oder häufigen Verstößen in Betracht (z.B., wenn die Nutzer einen Spam-Bot einsetzen, der innerhalb weniger Sekunden eine Vielzahl von Kundenrezepten mit Werbung versendet). Je nach den vorgenannten Kriterien kann sich solche dauerhafte Sperrung nur auf eine oder mehrere Funktionen oder auf den gesamten Cookidoo®-Dienst beziehen.
4.2.11 Wenn Vorwerk die vorgenannten Maßnahmen ergreift, wird Vorwerk dem betroffenen Nutzer die Entscheidung stets begründen („Begründung“), sofern Vorwerk die entsprechenden elektronischen Kontaktdaten bekannt sind. Vorwerk wird erläutern, welche Beschränkung Vorwerk auferlegt, die Tatsachen und Umstände, auf die sich die Entscheidung stützt, gegebenenfalls Angaben zum Einsatz automatisierter Mittel bei der Entscheidung, einen Verweis auf den geltend gemachten Rechtsgrund oder den geltend gemachten Vertragsgrund, und Vorwerk wird den Nutzer über die Möglichkeit ein Rechtsbehelf in Bezug auf die Entscheidungen informieren.
4.2.12 Vorwerk kann einen Nutzer auch für einen angemessenen Zeitraum und nach vorheriger Abmahnung sperren, wenn ein Nutzer über die in Abschnitt 4.2.3 erwähnte Kennzeichnungsfunktion häufig Meldungen oder Beschwerden einreicht, die offensichtlich unbegründet sind. Die Entscheidung von Vorwerk über die Sperrung hängt von der Art (z. B. Hinweise ohne Bezug zu verbotenen Inhalten oder Entscheidungen zur Inhaltsmoderation), der Schwere (z.B. Belästigung, Verleumdung), der Häufigkeit (in Bezug auf die Gesamtzahl der Meldungen und Beschwerden bezogen auf einen bestimmten Zeitraum), den Folgen (z.B. Unterbrechung der Dienste und der Mitarbeiter von Vorwerk, Entscheidungen zur Inhaltsmoderation zu Lasten Dritter) sowie dem Verschulden des handelnden Nutzers, sofern dieses ermittelt werden konnte, ab.
4.2.13 Bitte beachten Sie, dass Vorwerk auch Maßnahmen gegen Nutzer oder Inhalte ergreifen kann, die gegen geltendes Recht verstoßen, wenn die zuständigen nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden auf der Grundlage des geltenden Rechts eine Anordnung zum Vorgehen gegen einen Nutzer oder gegen einen oder mehrere bestimmte rechtswidrige Inhalte erlassen haben. In diesem Fall wird Vorwerk keine Begründung gemäß Abschnitt 4.2.11 zusenden, sondern den betroffenen Nutzer über die erhaltene Anordnung und deren Wirkung informieren. Der betroffene Nutzer erhält außerdem eine von den zuständigen nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden verfasste Begründung und wird über die Rechtsbehelfsmöglichkeiten und den räumlichen Geltungsbereich der Anordnung informiert.
4.2.14 Erhält Vorwerk Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Bedrohung für das Leben oder die Sicherheit einer oder mehrerer Personen darstellt, stattgefunden hat, stattfindet oder wahrscheinlich stattfinden wird, informiert Vorwerk unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden über den Verdacht und stellt alle verfügbaren Informationen zur Verfügung.
5.1.1 Die folgenden Angaben und Bestimmungen sind nach geltendem Recht in einigen Ländern zwingend erforderlich.
5.1.2 Die Angebote von Vorwerk sind rechtsverbindlich.
5.1.3 Für den Vertragsabschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
5.1.4 Die wesentlichen Vertragsdaten, wie Vertragslaufzeit und Vergütung, werden von Vorwerk in elektronischer Form gespeichert und dem Nutzer über Cookidoo® zugänglich gemacht. Zusätzlich wird dem Nutzer eine elektronische Kopie seines Vertrages zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen per E-Mail zugesandt.
5.1.5 Die auf Cookidoo® zur Verfügung gestellten Rezepte dienen nur zu Informationszwecken, und alle Speisen, die auf der Grundlage dieser Rezepte zubereitet werden, können in Abhängigkeit von einer Reihe von unterschiedlichen Faktoren (z. B. Qualität und Zusammensetzung der verwendeten Produkte, Wetter, Umgebung, Fachwissen und Techniken des Nutzers usw.) variieren. Vorwerk sichert keine Endergebnisse zu.
5.1.6 Dem Nutzer stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, die gegebenenfalls gelten.
5.2.0.1 Für die Kostenpflichtigen Abonnements gelten die folgenden Widerrufsbelehrungen:
Hinweise zum Rücktrittsrecht
Rücktrittsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vorwerk International & Co. KmG, Verenastrasse 39, 8832 Wollerau, Schweiz; E-Mail: rezeptportal@vorwerk.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Auswirkungen des Vertragsrücktritts
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wie in Abschnitt 1.2.2 oben dargelegt, ist jeder Kaufvertrag in Bezug auf einen Kauf der App ein separater Vertrag, der nicht von den Nutzungsbedingungen für die Thermomix®-Rezeptplattform (Cookidoo®) und die App geregelt wird. Ein Rücktritt von dieser Vereinbarung hat daher keine Auswirkung auf einen Kaufvertrag in Bezug auf einen Kauf der App. Wenn Sie von einem solchen Kaufvertrag zurücktreten wollen, prüfen Sie bitte die geltenden Nutzungsbedingungen oder Hinweise im jeweiligen App Store.
Muster-Widerrufsformular
(Dieses Formular nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen)
– An:
Vorwerk International & Co. KmG, Verenastrasse 39, 8832 Wollerau, Schweiz
E-Mail: rezeptportal@vorwerk.at
– Ich/Wir (*) erkläre(n) hiermit, dass ich/wir (*) von meinem/unserem (*) Kaufvertrag über die folgende Ware (*)/für die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) zurücktrete(n),
– Bestellt am (*)/eingegangen am (*),
– Name des/der Verbraucher(s),
– Adresse des/der Verbraucher(s),
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur wenn dieses Formular in Papierform übermittelt wird),
– Datum
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(*) nicht Zutreffendes streichen
6.1.1 Jede Haftung von Vorwerk, insbesondere für etwaige Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, richtet sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausschließlich nach diesem Abschnitt 6.1.
6.1.2 Vorwerk haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Vorwerk haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
6.1.3 Liegt kein Fall von Abschnitt 6.1.2 vor, haftet Vorwerk nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch begrenzt auf die typischen, vorhersehbaren Schäden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, d.h. diejenigen Rechte und Pflichten, die für die Erfüllung des Vertragsinhalts und -zwecks wesentlich sind.
6.1.4 Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Vorwerk.
6.1.5 Eine etwaige Haftung von Vorwerk für abgegebene Garantien oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch Abschnitt 6.1.3 unberührt.
6.1.6 Vorwerk haftet nicht für Rezepturen und sonstige Verwendungsempfehlungen, wenn und soweit Verwendungs- und Sicherheitshinweise nicht beachtet werden.
6.1.7 Alle Inhalte, die von Vorwerk auf Cookidoo® veröffentlicht werden, werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Vorwerk übernimmt jedoch keine Gewähr für die technische Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Inhalte.
6.1.8 Obwohl Vorwerk bestrebt ist, eine nahtlose Erfahrung für die Nutzer auf Cookidoo® zu gewährleisten, garantiert Vorwerk nicht, dass Cookidoo® zu jeder Zeit ohne Unterbrechung verfügbar sein wird. Bei Vorwerk können z.B. Hardware-, Software- oder andere Probleme auftreten, die es erforderlich machen, dass Vorwerk geplante Wartungsarbeiten an Cookidoo® und der App durchführt, was zu Ausfallzeiten, Unterbrechungen, Störungen, Verzögerungen, Unterbrechungen oder Fehlern führen kann („Unterbrechungen“). Vorwerk übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, Schäden oder Unannehmlichkeiten, die dadurch entstehen, dass der Nutzer während einer Unterbrechung nicht auf Cookidoo® und die App oder eine Funktion davon zugreifen oder diese nutzen kann.
6.2.1 Vorwerk behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, falls dies aufgrund der Weiterentwicklung von Cookidoo® oder der App oder aufgrund der Implementierung neuer Funktionalitäten erforderlich wird.
6.2.2 Das vorstehende Recht schließt Bestimmungen aus, die die vertraglichen Hauptpflichten der Parteien festlegen. Sie werden nicht auf die in diesem Abschnitt beschriebene Weise geändert.
6.2.3 Vorwerk wird dem Nutzer die geänderten Bedingungen vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen. Auf neue Bestimmungen wird Vorwerk den Nutzer ebenso ausdrücklich hinweisen wie auf den geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bedingungen.
6.2.4 Gleichzeitig wird Vorwerk dem Nutzer eine angemessene, mindestens sechswöchige Frist zur fristlosen Kündigung der auf diesen Nutzungsbedingungen basierenden Verträge einräumen, falls der Nutzer mit den geänderten Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist. Im Falle einer solchen außerordentlichen Kündigung des Cookidoo®-Abonnements werden bereits gezahlte Gebühren für die Restlaufzeit zurückerstattet. Kündigt der Nutzer nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gelten die geänderten Bedingungen ab dem in der Benachrichtigungs-E-Mail gemäß Abschnitt 6.2.3 oben genannten geplantem Datum.
6.2.5 Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail an rezeptportal@vorwerk.at) zu erfolgen. Bei Bekanntgabe der geänderten Nutzungsbedingungen wird Vorwerk den Nutzer auf das Kündigungsrecht, die geltende Kündigungsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
6.3.1 Die Auslegung dieser Nutzungsbedingungen unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG). Etwaige anwendbare Bestimmungen über die Beschränkung der Rechtswahl sowie die Anwendbarkeit zwingender Vorschriften und Regeln der öffentlichen Ordnung des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
6.3.2 Sollte sich eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen aus irgendeinem Grund als nicht durchsetzbar erweisen, werden die Parteien die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
6.3.3 Die Nutzung von Cookidoo®, der Inhalte und der Dienste ist ausschließlich für den persönlichen und häuslichen Gebrauch und nicht für kommerzielle Nutzung vorgesehen.
6.3.4 Vorwerk ist weder bereit noch verpflichtet, sich an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.